Integration


" Integration bedeutet "

Die gemeinsame Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen ohne Beeinträchtigung in allen öffentlichen Bereichen.

Was wird unter einer Beeinträchtigung verstanden?

Unter einer Beeinträchtigung ist eine Verzögerung der Entwicklung in den unterschiedlichen Entwicklungsbereichen ( Motorik, Sprache, Kognition, Sozial-u. Emotionalverhalten ), oder eine klassische Behinderung zu verstehen.

Wie setzen wir das um?

In unserem Kindergarten spielen, leben und lernen die Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam. Frühzeitig wird so das Verständnis füreinander geweckt, damit Vorurteile gar nicht entstehen. Kinder, mit ihren unterschiedlichen Stärken und Schwächen, erfahren und lernen diese zu akzeptieren. Im täglichen Miteinander üben die Mädchen und Jungen Hilfsbereitschaft, gegenseitiges Verständnis und Rücksichtsnahme. Unsere Ziele sind, die Integration von Kindern mit verschiedenen Beeinträchtigungen zu fördern und sie somit in die Gesellschaft zu integrieren und alle Kinder in ihrer Persönlichkeit und in ihren sozialen Verhaltensweisen zu unterstützen.

 

Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung und Beobachtung der kindlichen Persönlichkeit sollen bestehende Entwicklungsverzögerungen möglichst verringert bzw. ausgeglichen werden.

Dies läuft folgendermaßen ab:

  • Die Heilpädagogische Fachkraft schafft eine Vertrauensbasis zum Kind und zu den Eltern
  • Erstellen einer heilpädagogischen Diagnostik, durch regelmäßige Beobachtungen und Förderung

 

Das bedeutet:

  • schauen welchen Entwicklungstand das Kind hat
  • die Stärken und Schwächen des Kindes erkennen und " mit Stärken die Schwächen schwächen."
  • Erarbeitung eines heilpädagogischen Förderplanes in Zusammenarbeit mit den Eltern und Therapeuten
  • Umsetzung des Förderplans
  • gezielte Angebote in Einzel- und Kleingruppen
  • gezieltes Spiel- und Therapiematerial
  • Eltern werden mit einbezogen, wie sie ihr Kind zu Hause fördern können
  • die Arbeit der Therapeuten wird aufgegriffen

Wie Stelle ich einen Antrag


Die Eltern stellen beim Landkreis

( Sozialamt ) einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Das Formular liegt in der Kindertagesstätte vor. Danach schickt das örtliche Gesundheitsamt ( Bersenbrück ) eine Einladung zur Vorstellung des Kindes. Das Gesundheitsamt stellt dann in Amtshilfe für das Sozialamt fest, ob das Kind einen besonderen Förderbedarf hat.

 

                                                 

 

 

 

 

                  


Die therapeutischen Angebote


Die Therapieangebote werden weitgehend in die erzieherischen Gruppenprozesse eingebunden. Die therapeutische Versorgung wird auf Grundlage der ärztlichen Verordnung sichergestellt. Dies kann in kooperativer Zusammenarbeit mit den ortsansässigen, oder in der näheren Umgebung praktizierenden Therapeuten geschehen.

 

Mögliche therapeutische Angebote in unserer Kindertagesstätte sind:

 

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Heilpädagogisches Reiten